Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisegast der Firma Djoser Reisen GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 20, 50672 Köln, - nachfolgend Djoser genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Internet geschehen. Sie erfolgt durch den Reisegast für alle auf der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Reisegast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Übersendung der Rechnung zustande, die gleichzeitig als Buchungsbestätigung gilt. Unterscheidet sich der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung, ist Djoser 10 Tage an den Inhalt der Buchungsbestätigung, die ein neues Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages durch Djoser darstellt, gebunden. Der Reisegast hat die Möglichkeit, innerhalb dieser Zeit die Nichtannahme zu erklären. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Djoser die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 15% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB auf das Konto von Djoser einzuzahlen und wird auf den Reisepreis angerechnet. Weitere Anzahlungen werden zu eventuell vereinbarten Terminen, die Restzahlung 25 Tage vor Reiseantritt, fällig. Auf Wunsch kann der Reisegast die Restzahlung Zug um Zug auch direkt im Büro von Djoser gegen Aushändigung der Reiseunterlagen leisten. Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast etwa 1 - 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Ohne vollständige Bezahlung des fälligen Reisepreises bestehen keine Ansprüche des Reisegastes auf die vertragliche Leistung und keine Leistungsverpflichtungen von Djoser. Die Zahlungsverpflichtung des Reisenden bleibt in jedem Fall bestehen.
3. Leistungen und Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich allein aus der Reisebeschreibung, den Hinweisen und Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/unserer Internetseite sowie aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben in den Informationsschriften, welche der Reisegast erhalten oder aus dem Internet abgerufen hat, stellen lediglich weitere Anregungen und Vorschläge für fakultative Veranstaltungen dar. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen für einzelne Reisende oder eine ganze Reisegruppe verändern und insbesondere über die katalogmäßigen Leistungen hinausgehen oder diese verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig sind und vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht verändern und die Belastung des Reisegastes um die Grenzen der Zumutbarkeit nicht übersteigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Djoser ist verpflichtet, Leistungsänderungen, die Art und Qualität in erheblichem Maße beeinflussen, dem Reisegast unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Djoser behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Djoser den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Djoser vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Djoser vom Reisenden verlangen.
3.2.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Djoser erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.2.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Djoser verteuert hat.
3.2.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Djoser nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Djoser den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
3.3. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, darf der Reisegast ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten, sofern die Reise noch nicht angetreten ist. Statt des Rücktritts kann der Reisegast die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Djoser in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser diesem gegenüber geltend zu machen.
3.4. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, nicht wahr und die Ursache dafür ist nicht von Djoser zu vertreten, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dadurch eventuell entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisegastes.
3.5. Grundlage unserer Preise und Leistungsbeschreibungen ist dieser Katalog/unsere Internetseite; mit der Drucklegung/Veröffentlichung dieses Programms verlieren alle anderen Kataloge/Internetseiten ihre Gültigkeit.
4. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungsgebühren, Umbuchungen
4.1. Der Reisegast kann bis Antritt der Reise jederzeit vom Vertrag zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Djoser. Empfohlen wird eine schriftliche Rücktrittserklärung. Tritt der Reisegast die Reise nicht an oder vom Vertrag zurück, so kann Djoser Ersatz für die Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Im Falle des Rücktritts steht Djoser folgender pauschalierter Anspruch pro Person zu: bis 57 Tage vor Antritt der Reise: 10 % des Reisepreises; bis 43 Tage vor Antritt der Reise: 25% des Preises; bis 29 Tage vor Antritt der Reise: 50% des Preises; bis 15 Tage vor Antritt der Reise: 75% des Preises; danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90% des Reisepreises zu.
Bei Hochseereisen (Antarktis) gelten abweichende Stornobedingungen: Im Falle des Rücktritts steht Djoser folgender pauschalierter Anspruch pro Person zu: bis 95 Tage vor Reisebeginn: 15% des Preises; bis 30 Tage vor Reisebeginn: 75% des Preises; danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser 90% des Reisepreises zu.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Reisegast bleibt es unbenommen, Djoser nachzuweisen, dass Djoser kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von Djoser geforderte Pauschale.
4.2. Bis zum Reisebeginn – abweichend bei Hochseereisen (Antarktis) bis 18 Tage vor Reisebeginn – ist der Reisegast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen. Djoser kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn die Person den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Djoser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
4.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommenen (Umbuchung), kann Djoser bei Umbuchung bis 57 Tage vor Reiseantritt ein pauschales Umbuchungsentgelt von € 75,- (€ 50,- bei Djoser Junior) pro Person erheben. Dem Reisegast und/oder der eintretenden Ersatzperson gemäß Ziff. 4.2. wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden bzw. Mehrkosten seien überhaupt nicht entstanden oder sie seien wesentlich niedriger als das Umbuchungsentgelt. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten oder Mehraufwand verursachen.
Abweichend gilt bei Hochseereisen (Antarktis) zusätzlich: Umbuchungswünsche des Reisenden auf einen anderen Termin oder eine andere Reise können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Djoser kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
5.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch Djoser nachhaltig stört oder gefährdet (Mithilfe beim Reiseablauf etc.), oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (Gesundheit, Leistungsvermögen etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält Djoser den Anspruch auf den Reisepreis; Djoser muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
5.2. Bis 27 Tage vor Antritt der Reise: Bei Nichterreichen der im Katalog für die entsprechende Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Djoser wird den Reisegast unverzüglich davon in Kenntnis setzen und den Reisepreis zurückerstatten. Djoser behält sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen.
5.3. Wenn der Reisegast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt: Bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann Djoser Rücktrittsgebühren (siehe Ziff. 4.1.) geltend machen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Djoser als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Djoser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Djoser verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisegast und Djoser je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Reiseversicherungen
Es wird für jeden Reisegast obligatorisch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen. Die Kosten dafür werden zusätzlich zum Reisepreis in Rechnung gestellt. Diese Versicherung wird nur dann nicht abgeschlossen, wenn der Reisegast bei der Reiseanmeldung dem Abschluss ausdrücklich widerspricht. Im Falle eines Nichtantritts oder Rücktritts ist der Versicherer unverzüglich und schriftlich zu informieren.
8. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisegast ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um Abhilfe zu schaffen oder die eventuellen Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reisebegleitung oder der örtlichen Agentur unverzüglich zur Kenntnis gibt. Kommt ein Reisegast dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit keine Minderungsansprüche zu.
9. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Reiseformalitäten
Djoser steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Djoser weist darauf hin, dass für Angehörige anderer Staaten möglicherweise andere Pass- und Visumserfordernisse gelten. Es wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Djoser haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisegast Djoser mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Djoser die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisegast ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise. Unabhängig von der Unterrichtung über Gesundheitsbestimmungen durch Djoser sollte sich jeder Reisegast über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Alle Nachteile, die durch Nichtbefolgung der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, sie gehen zurück auf Falsch- oder Nichtinformation von Djoser.
10. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Djoser, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Djoser verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Djoser bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Reisende informiert werden. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reisende über den Wechsel informiert werden. Djoser muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen mit Betriebsuntersagung in der EU ist auf der Djoser Internetseite abrufbar.
11. Haftung
11.1. Djoser haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für: eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/online und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.2. An Wanderungen und Bergbesteigungen, Bootsfahrten, fakultativen Ausflügen, sportlichen Betätigungen und an Veranstaltungen oder Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Reisegast auf eigene Gefahr. Djoser haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.3. Djoser haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Anschlussprogramme, individuelle Verlängerungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind.
11.4. Die Haftung für vertragliche Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Djoser herbeigeführt wurde oder soweit Djoser für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.5. Für alle gegen Djoser gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Djoser bei Sachschäden bis € 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
11.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen Djoser ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.7. Kommt Djoser die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Djoser in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Gewährleistung
12.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Djoser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Djoser kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.
12.2. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten etc., auf die Djoser keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3. Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leistet Djoser nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisegast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse zweckmäßigerweise schriftlich – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Djoser verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende – in seinem eigenen Interesse zweckmäßigerweise schriftlich – innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Djoser in Köln erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14. Verjährung
14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Djoser oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Djoser beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Djoser oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Djoser beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Djoser Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Djoser die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Katalogversand oder Reisebuchung erfassten Daten werden ausschließlich zur Kundenbetreuung und zur Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach §28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Aufenthaltsort oder Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Köln.
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung November 2008.
Zwischenzeitliche Änderungen bleiben vorbehalten.