Versicherungen

Reiserücktrittskostenversicherungen

In der Regel wird eine Reise lange vor der eigentlichen Abfahrt gebucht und die Anzahlung geleistet. Es kann aber immer unvorhergesehene Ereignisse geben, die Ihren Planungen entgegenstehen. Um zu verhindern, dass Ihnen daraus ein größerer finanzieller Schaden entsteht, empfehlen wir Ihnen dringend eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Alle unsere Versicherungsprodukte beinhalten außerdem eine Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet zusätzlich anfallende Kosten für die Rückreise sowie einen Ausgleich für nicht genutzte Reisetage bei Reiseabbruch (aus einem versicherten Grund). Die Tarife sind altersabhängig. 

Abweichend von denn allgemeinen Versicherungsbestimmungen gilt eine ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit aufgrund der Erkrankung durch die Infektion mit dem Covid-19 Virus ebenfalls als eine unerwartet schwere Erkrankung und ist damit ein versichertes Risiko.

Bitte beachten Sie, dass alle Versicherungen lediglich online buchbar sind und diese Buchung von Ihnen persönlich vorgenommen werden muss, da Sie dafür Ihre Bankverbindung benötigen. Diese Versicherung kann ausschließlich von Gästen gebucht werden, deren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich liegt.


Einmalversicherungen


1. Reiserücktrittskosten- und Abbruchversicherung: TAS Einmalschutz Reiserücktritt- / abbruch

Dieser Tarif beinhaltet eine Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Umbuchungsschutz und zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung (gemäß Teil B Buchst. A, B und F der Versicherungsbedingungen) ohne Selbstbehalt. Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Die Tarife (nach Reisepreis gestaffelt) finden Sie auf der Buchungsseite unseres Versicherungspartners.


2. Einmalige Reiserücktrittskostenversicherungen mit -abbruch inkl. Reise-Kranken- und -Gepäck-Versicherung sowie Notfallhilfe:  TAS Einmalschutz Vollschutz

Dieses Paket beinhaltet die Versicherung gemäß Teil B, Buchst. A, B, C, D, E und F der Versicherungsbedingungen.
Folgende Leistungen sind u. a. versichert: die Reiserücktrittskostenversicherung (A) erstattet Stornierungskosten; die Reiseabbruchversicherung (B) leistet bei Unterbrechung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund; die Reisekrankenversicherung (C) erstattet Ihnen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen beim Arzt im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport; die Notfall-Versicherung (D) hilft bei Notfällen rund um die Uhr; die Reisegepäckversicherungssumme (E) beträgt je nach Grundversicherungssumme € 1.500,- bis max. € 3.000,-; der Umbuchungsschutz (F) übernimmt Umbuchungskosten. Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Die Tarife (nach Reisepreis gestaffelt) finden Sie auf der Buchungsseite unseres Versicherungspartners.

Einmalige Versicherungen generell:

  • Versichert sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die nicht genutzten Leistungen, wenn Sie aus versichertem Grund von Ihrer Reise zurücktreten oder diese abbrechen müssen.
  • Durch Zahlung der Prämie schließen Sie den Versicherungsvertrag ab. Der Versicherungsabschluss muss sofort bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Buchungsbestätigungs-Rechnungserhalt und dem geplanten Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung erfolgen.
  • Es besteht sofortiger Versicherungsschutz. Ein Widerruf ist innerhalb von zwei Wochen nach Versicherungsabschluss möglich. 


Jahresversicherungen

Die Jahresversicherungen bieten viele Vorteile gegenüber einem Einmal-Reiseschutz und dies gilt nicht nur für Vielreisende, denn bereits ab zwei Reisen ist eine Jahresversicherung günstiger, als ein Einmalschutz. Sie wählen lediglich entsprechend ihrer geplanten Reisen die Stufe aus, in der Ihre Reisepreise vermutlich liegen werden. Sollte eine Reise teurer werden als die ausgewählte Jahrespolice, können Sie den höheren Preis dieser einen Reise mit einem Zusatztarif weiter absichern. Die Tarife (nach Reisepreis gestaffelt) aller Jahresversicherungen finden Sie auf der Buchungsseite unseres Versicherungspartners.


1. Jahresschutz Reiserücktritt & Reiseabbruch ohne Selbstbehalt

Dieser Tarif beinhaltet eine Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Umbuchungsschutz und zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung (gemäß Teil B Buchst. A, B und F der Versicherungsbedingungen) ohne Selbstbehalt.
Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie hier


2. Jahresvollschutz ohne Selbstbehalt

Dieses Paket beinhaltet die Versicherung gemäß Teil B, Buchst. A, B, C, D, E und F der Versicherungsbedingungen. Folgende Leistungen sind u. a. versichert: die Reiserücktrittskostenversicherung (A) erstattet Stornierungskosten; die Reiseabbruchversicherung (B) leistet bei Unterbrechung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund; die Reisekrankenversicherung (C) erstattet Ihnen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen beim Arzt im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport; die Notfall-Versicherung (D) hilft bei Notfällen rund um die Uhr; die Reisegepäckversicherungssumme (E) beträgt je nach Grundversicherungssumme € 1.500 bis max. € 3.000,-; der Umbuchungsschutz (F) übernimmt Umbuchungskosten.
Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie hier

Jahresversicherung generell:

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, den Sie selbst festlegen. Es besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Vertragsbeginn (Rechnungserhalt) und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen bzw. bei kurzfristiger Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.


Im Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich an die TAS, die im Auftrag der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG (VSt-Nr.: 9116/806/01358) die Schadensregulierung durchführt. Formulare für die Schadensanzeige finden Sie hier.

Einen Versicherungsombudsmann finden Sie hier.
 

Allianz COVID19-Reiseschutz

Ab sofort bei jeder Buchung alle Abreisen bis einschließlich 31. Dezember 2023 inklusive!

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Häufig gestellte Fragen:

  

Djoser hat für mich eine Topcover Versicherung bei der Allianz abgeschlossen. Ist damit auch der Reiserücktritt abgesichert?

Nein! Die Allianz Topcover Versicherung übernimmt nur Schäden, die nach Reiseantritt eintreten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung müssen Sie weiterhin eigenständig rechtzeitig nach Buchung abschließen.

Für wen gilt die Allianz Topcover-Versicherung?

Die Allianz Topcover-Versicherung gilt für alle Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union.

Weshalb kann ich die Reiserücktrittskostenversicherung nur noch online selbstständig buchen?

Seit Februar 2018 wurden neue gesetzliche Richtlinien erlassen, die die Vermittlung von Versicherungen betreffen, so dass bestimmte Produkte nur noch von Versicherungskaufleuten vertrieben werden dürfen. Deshalb wurden unsere Produkte mit dem neuen Katalog umgestellt und sind nun direkt über einen Link bei unserem Versicherungspartner Touristik Assekuranz Service GmbH buchbar.

Was muss ich bei der Online-Buchung der Versicherung beachten?

Achten Sie darauf, dass Ihr Rechnungsbetrag von der versicherten Reisesumme gedeckt wird, besonders, wenn Sie in Erwägung ziehen, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen hinzu zu buchen (Einzelzimmer, Rail & Fly Ticket etc.), sollten diese Kosten die versicherte Summe nicht übersteigen.

Außerdem zu beachten: Diese Versicherungen können nur von Gästen gebucht werden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben.

Was muss ich für die Online-Buchung der Versicherung angeben?

Um die gewünschte Versicherung online zu buchen, müssen Sie außer Ihren persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) auch Ihre Bankverbindung inkl. IBAN und BIC angeben (für das Sepa-Lastschriftverfahren).

Wo kann ich die entsprechenden Versicherungsbedingungen einsehen?

  • Versicherungsbedingungen der einmaligen Reiserücktrittskostenversicherung mit -abbruch finden Sie hier.
  • Versicherungsbedingungen der einmaligen Reiserücktrittskostenversicherung mit -abbruch inkl. Reise-Kranken- und -Gepäck-Versicherung sowie Notfallhilfe entnehmen Sie dieser Seite.
  • Versicherungsbedingungen der Jahresversicherung Reiserücktrittskosten mit -abbruch sehen Sie hier.
  • Versicherungsbedingungen der Jahresversicherung Reiserücktrittskosten mit -abbruch inkl. Reise-Kranken- und -Gepäck-Versicherung sowie Notfallhilfe befinden sich hier.

Wo kann ich das entsprechende Versicherungsprodukt buchen?

Sie werden direkt im Anschluss an die Online-Buchung Ihrer Reise (nachdem Sie die Buchung der Reise abgeschlossen haben) auf eine Versicherungsseite weiter geleitet, auf der Sie einfach das gewünschte Produkt anklicken (sie kommen dann automatisch auf die Webseite der Touristik Assekuranz Service GmbH).

Wenn Sie sich nicht direkt für eine Versicherung entscheiden konnten, können Sie natürlich auch später über den entsprechenden Link unabhängig von unserer Buchungsmaske die Versicherung buchen:

Gibt es bei den Versicherungen einen Selbstbehalt?

Nein, alle angebotenen Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt.

Wie lange bleibt mir nach Buchung der Reise Zeit, eine Versicherung zu buchen?

Der Versicherungsabschluss muss sofort bei der Buchung Ihrer Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen. Bei kurzfristiger Reisebuchung ab 30 Tage vor Reisebeginn muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Was muss ich tun, wenn ich noch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen hinzu buche und damit die Versicherungssumme überschritten wird?

Es kann keine Aufstockung einer bestehenden Versicherung vorgenommen werden. Für den Differenzbetrag muss eine weitere Einmalversicherung abgeschlossen werden (dies gilt auch bei einer Jahresversicherung).
Deshalb beachten Sie bitte bei Buchung der Versicherung: Falls Sie in Erwägung ziehen, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen hinzu zu buchen (Einzelzimmer, Rail & Fly Ticket etc.), sollten diese Kosten die versicherte Summe nicht übersteigen.

Was passiert, wenn ich über gebuchte Zusatzleistungen keine gesonderte Einmalversicherung abschließe?

Wenn Sie vergessen haben, die Versicherung über zu einem späteren Zeitpunkt gebuchte Leistungen (Einzelzimmer, Rail & Fly Ticket etc.) zu informieren, sind Sie für die nachgebuchten Zusatzleistungen nicht versichert und haben im Schadenfall keinen Leistungsanspruch hierfür. Es besteht dann eine Unterversicherung und die Schadenzahlung wird entsprechend gekürzt. Die Differenz müssen Sie dann selbst tragen.

Kann ich bei dieser Versicherung auch Zusatzleistungen absichern (wie z.B. weitere Übernachtungen vor Ort), die ich nicht bei Djoser gebucht habe?

Ja, denn diese Versicherungen sind nicht nur auf die Buchung von Reiseleistungen von Djoser Reisen anwendbar, sondern decken auch anderweitig gebuchte touristische Leistungen ab, die im Zusammenhang mit der Reise stehen.

 

Was passiert bei einer Umbuchung auf eine andere Reise?

Sie müssen sich selbstständig mit der Touristik Assekuranz Service GmbH in Verbindung setzen und für die bestehende Einmalversicherung den neuen Reisezeitraum bekannt geben. Die Touristik Assekuranz Service GmbH ändert daraufhin das Reisedatum in der Police. Es kann keine Aufstockung einer bestehenden Versicherung vorgenommen werden. Für den Differenzbetrag muss eine weitere Einmalversicherung abgeschlossen werden.
Bei einer Jahresversicherung muss keine Änderung angezeigt werden, es sei denn die Reise wird teurer als der versicherte Reisepreis, dann muss für die Differenz eine Einmalversicherung abgeschlossen werden.
 

Was muss ich bei der Buchung einer Einmal- oder Jahresversicherung beachten?

Sowohl die Einmalversicherung als auch die Jahresversicherungen sind altersabhängig im Preis gestaffelt (bis 65, zwischen 65 bis 74 und über 74 Jahre).

Eine Jahresversicherung lohnt sich in der Regel bereits ab zwei Reisen pro Jahr. Im Falle einer Reiseabsage mangels Teilnehmer durch Djoser, bleibt diese Versicherung komplett bestehen und kann nicht zurückerstattet werden. Die Einmalversicherung wird teilweise erstattet.
 

Wer kann eine Reiseversicherung buchen?

Die Buchung unserer Einmalversicherungen und Jahresversicherungen wurde vom Versicherer auf Deutsche und Österreicher beschränkt.
Bürger anderer EU-Länder und der Schweiz können leider keine Versicherung über unser Online-Portal abschließen und nicht über die Touristik Assekuranz Service GmbH, die im Auftrag der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG (VSt-Nr.: 9116/806/01358) agiert, versichert werden.

Bekomme ich die Prämie voll erstattet, wenn Djoser eine Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absagt?

Generell ist es so, dass eine Reiseversicherung nur dann voll zurückerstattet werden kann, wenn Leistungen daraus noch nicht aktiv waren. Im Falle einer Reiseabbruch, Gepäck- oder Krankenversicherung, die erst nach Antritt der Reise im Risiko sind, haben Sie bei Absage der Reise durch den Reiseveranstalter Anspruch auf die Rückzahlung der vollen Versicherungsprämie.
Handelt es sich aber um eine Reiserücktrittversicherung, oder um eine Kombination mit einer Reiseücktrittskostenversicherung, dann ist diese Leistung ab Buchung bereits aktiv. Sie haben damit ab Buchung der Reiserücktrittskostenversicherung bei einer krankheitsbedingten Stornierung jederzeit Anspruch auf die Übernahme der Stornokosten. Somit kann diese Versicherung nur anteilig zurückbezahlt werden. Hier wird der Zeitraum der Versicherungsleistung ins Verhältnis zur Reiseabsage gesetzt und dies auf die Versicherungsprämie umgelegt.

Wie kann ich mit der Touristik Assekuranz Service GmbH in Kontakt treten?

Bitte wenden Sie sich per E-mail an info@tas-reiseschutz.com

Was muss ich tun, wenn ich die Versicherung in Anspruch nehmen muss, weil ich gezwungen bin, meine Reise zu stornieren?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich an die Touristik Assekuranz Service GmbH, die im Auftrag der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG (VSt-Nr.: 9116/806/01358) die Schadensregulierung durchführt. Formulare für die Schadensanzeige finden Sie hier.